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BGH verbietet Abschaltmöglichkeit für gemietete Autobatterie

Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. / Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. / Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht per digitalem Fernzugriff abschalten. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am Mittwoch für unwirksam. Mit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose. Die Klagelast werde auf den Mieter abgewälzt. Das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. (Az. XII ZR 89/21)

Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen monierte, Mieter würden unangemessen benachteiligt. Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf hatten das ähnlich gesehen und die Nutzung jener AGB-Klausel untersagt. Dagegen ging die Bank am BGH vor.

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