Gegen den sächsischen AfD-Politiker Jörg Dornau laufen erneut strafrechtliche Ermittlungen. Konkret geht es um den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, teilten die Staatsanwaltschaft Leipzig und das Zollfahndungsamt Dresden mit. Er soll gegen europarechtlichen Sanktionsmaßnahmen verstoßen haben.
Konkret wird Dornau vorgeworfen, in einer Zollanmeldung im August 2022 Kasachstan als Bestimmungsland für einen Teleskoplader angegeben zu haben, um das Ausfuhrverbot nach Belarus - dem eigentlichen Bestimmungsland des Fahrzeugs – durch Nutzung von Transitländern zu verschleiern. Dornau äußerte sich auf Anfrage bislang nicht dazu.
Landtag hebt Immunität von Dornau auf
Dornau ist Chef eines Agrarbetriebes in Belarus. Der Landtag hob am Vormittag die Immunität des Abgeordneten auf. Ein Saaldiener führte ihn aus dem Raum. Parallel wurden Wohn- und Geschäftsräume sowie Fahrzeuge des Abgeordneten durch Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes durchsucht. Er selbst musste sich auch einer Kontrolle unterziehen. Räume im Landtag seien nicht durchsucht worden, hieß es. Auch «Bild» hatte darüber berichtet.
AfD-Fraktionschef Jörg Urban äußerte im Plenum die Vermutung, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dornau und die Hausdurchsuchung «politisch motiviert sind, um unseren Abgeordneten zu beschädigen».
AfD vermutet in dem Vorgehen eine Inszenierung
«Im Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten wurde Jörg Dornau die Möglichkeit einer Stellungnahme nicht eingeräumt. Das kritisieren wir», teilte AfD-Fraktionssprecher Felix Menzel mit. Der Fraktion seien keine Gründe bekannt, die ein derartiges Vorgehen unmittelbar vor einer Plenarsitzung rechtfertigen würden.
«Insofern liegt der Verdacht einer auf mediale Verwertung zugeschnittenen Inszenierung nahe. Die Vorwürfe gegen Herrn Dornau sind lange bekannt. Diese Vorwürfe müssen in einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren so schnell wie möglich aufgeklärt werden», betonte Menzel.
Frühere Ermittlungen gegen den Abgeordneten wurden eingestellt
Gegen Dornau war schon einmal in einer anderen Sache ermittelt worden. Er stand im Verdacht, in seinem Agrarbetrieb in Belarus politische Gefangene beschäftigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete seinerzeit ein Ermittlungsverfahren ein. Bei einer Prüfung sei «kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten» festgestellt worden, teilte die Behörde später mit. Die AfD hatte eine Prüfung des Falles ausdrücklich begrüßt und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im vergangenen Dezember ein vom Präsidium des Sächsischen Landtag verhängtes Ordnungsgeld gegen Dornau bestätigt. Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte.
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