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Corona: Azubis steht nach sechs Wochen Kurzarbeitergeld zu

Ein Formular zur Antragsstellung für Kurzarbeitergeld. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/Archivbild
Ein Formular zur Antragsstellung für Kurzarbeitergeld. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/Archivbild

Auch Auszubildenden steht bei Arbeitsausfall wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld zu. Wie die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit am Freitag mitteilte, haben Azubis darauf ab der siebten Woche Anspruch. In den ersten sechs Wochen eines möglichen Arbeitsausfalls stehe ihnen die volle Ausbildungsvergütung zu. «Kurzarbeitergeld soll den Unternehmen die Fachkräfte und eingespielte Teams sichern. Dazu gehören natürlich auch die Nachwuchskräfte. Diese sollten zwingend im Betrieb gehalten werden», sagte Direktionsleiter Klaus-Peter Hansen.

Nach Angaben der Regionaldirektion absolvieren derzeit in Sachsen mehr als 53 000 männliche und weibliche Lehrlinge in über 16 000 Betrieben eine duale Ausbildung. Nach Auffassung von Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, darf Auszubildenden jedoch nicht erst ab der siebten Woche ein Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die bestehende Regelung greife zu kurz. «Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig, Kurzarbeitergeld für die Auszubildenden nicht erst ab der siebenten Woche, sondern sofort und ohne bürokratischen Aufwand zu zahlen», sagte Wunderlich. Dies gebe sowohl den Unternehmen, als auch den Auszubildenden Sicherheit.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Formular zur Antragsstellung für Kurzarbeitergeld. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/Archivbild