Ihre Corona-Soforthilfen müssen die betroffenen Unternehmen in Sachsen zurückzahlen, aber es gibt Erleichterungen. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter kündigte eine unbürokratische und flexible Rückforderung mit klaren Regeln an. «Niemand soll finanziell überfordert werden und Existenzängste haben», betonte der SPD-Politiker. Die noch offenen Verfahren sollen aber nicht komplett beiseitegelegt werden. «Denn es geht um das Geld aller Steuerzahler.»
Neue Zinsregelungen
Alle Betroffenen profitieren demnach zunächst von einer zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten. Anschließend wird ein Festzins zwischen 0,5 Prozent für zwölf Monate und 1,5 Prozent für 36 Monate gewährt. Panter betonte, dass sich alle Betroffenen an dem Rückzahlungsverfahren der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beteiligen müssen. Diese hat dazu eine Hotline freigeschaltet (0351 4910 4999). Zudem können die wichtigsten Informationen unter «www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren» abgefragt werden.
Die Grünen im Landtag betonten zwar, dass sich im Sinne der Unternehmen etwas bewegt habe, es bleibe aber ein Flickenteppich. Zudem forderte der wirtschaftspolitische Sprecher Wolfram Günther komplette Zinsfreiheit bei der Rückzahlung. Die Grünen plädieren wie auch die Linken im sächsischen Landtag außerdem für ein bundeseinheitliches Vorgehen.