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Sonn- und Feiertagsarbeit auch ohne Antrag möglich

Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist
Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesdirektion Sachsen am Donnerstag für eine Reihe von Tätigkeiten eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligt. So darf etwa in solchen Betrieben gearbeitet werden, in denen Lebensmittel oder Medikamente produziert, verpackt und in Geschäften in die Regale geräumt wird, wie die Landesdirektion mitteilte. Auch in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen ist Sonn- und Feiertagsarbeit möglich.

Außerdem darf etwa bei Feuerwehr, Rettungsdiensten und in Krankenhäusern, aber auch bei Energie- und Wasserversorgern sowie in Rundfunk- und Fernsehanstalten die tägliche Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden verlängert werden. Eine Antragstellung durch die betroffenen Unternehmen sei nicht mehr erforderlich, hieß es. Die in einer Allgemeinverfügung getroffenen Festlegungen gelten den Angaben zufolge zunächst bis zum 19. April 2020.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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