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Gericht regt Vergleich mit gekündigtem Gedenkstätten-Vize an

Der Wachturm auf der Außenmauer der Stasigefängnis-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Der Wachturm auf der Außenmauer der Stasigefängnis-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Der Streit um den Rauswurf des früheren Vize-Direktors der Stasi-Opfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen ist noch nicht vom Tisch. Das Berliner Arbeitsgericht schlug am Montag erneut vor, sich gütlich zu einigen. Sollte dies nicht gelingen, werde in drei Wochen eine Entscheidung verkündet, sagte der Vorsitzende Richter Arne Boyer. Dies kann sowohl ein Urteil, aber auch ein Beschluss sein, Zeugen zu hören.

Dem früheren Gedenkstätten-Vize war im Vorjahr wegen Sexismusvorwürfen gekündigt worden. Er reichte Klage gegen die Gedenkstätten-Stiftung ein. Ein erster Gütetermin scheiterte.

Der heute 60-Jährige betonte am Montag in der Verhandlung, er habe junge Frauen nicht sexuell belästigt. Zugleich bestätigte er, dass im Juni 2016 eine Praktikantin nach dem Dienst bei ihm zu Hause gewesen sei. «Ich habe meine Rolle als Beichtvater empfunden», so der frühere Vizechef. Die Frau habe über ihre schwierige Kindheit gesprochen.

Mehrere Volontärinnen, Mitarbeiterinnen und Praktikantinnen hatten der «Führungsetage» sexistisches Verhalten vorgeworfen und an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sowie Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) geschrieben. Lederer ist auch Vorsitzender des Stiftungsrats. Das Gremium beschloss die Kündigungen des Stellvertreters sowie des Gedenkstätten-Direktors Hubertus Knabe. Er soll nicht entschlossen genug gegen seinen Vize vorgegangen sein.

Der Rechtsstreit um die Abberufung Knabes, der die Vorwürfe zurückwies, wurde mit einem Vergleich beendet. Der Chefposten in Hohenschönhausen wurde neu besetzt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Der Wachturm auf der Außenmauer der Stasigefängnis-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa