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Klage von Rosneft beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen

Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Streit über die Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Töchter ist die Klage des russischen Ölkonzerns beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen. Diese werde nun bearbeitet, sagte eine Sprecherin am Freitagmorgen. Weitere Details könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Die Klage richtet sich gegen das Bundeswirtschaftsministerium. Aus Sicht der Berliner Kanzlei Malmendier liegen die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung nicht vor.

Die Bundesregierung hatte im September angekündigt, die Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK - zwei Rosneft-Töchter - unter staatliche Kontrolle zu bringen. Hintergrund ist ein geplantes Ölembargo gegen Russland, das ab 1. Januar greifen soll. Deutschland hat sich wegen des Angriffs auf die Ukraine auf EU-Ebene verpflichtet, auf Pipelineöl aus Russland zu verzichten. Stattdessen soll die Raffinerie über die Häfen Rostock und Danzig versorgt werden. Rosneft warf der Bundesregierung schon damals eine «Zwangsenteignung» seiner deutschen Tochterfirmen vor.

Der Fall unterscheide sich grundlegend von dem der Deutschlandtochter des Gaskonzerns Gazprom, hatten die Rechtsanwälte betont. «Bis zum heutigen Tage kommt Rosneft seinen Rohöllieferverpflichtungen in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen», argumentierten die Juristen.

Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt wird seit Jahrzehnten über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Rosneft hatte nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wenig Interesse an einer Abkehr von russischem Öl. Über das Werk an der polnischen Grenze wird der Nordosten Deutschlands, darunter Berlin, mit Kraftstoff versorgt.

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