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AfD reicht Normenkontrollklage wegen Corona-Schulden ein

Fähnchen mit dem Logo der AfD. / Foto: Daniel Karmann/dpa
Fähnchen mit dem Logo der AfD. / Foto: Daniel Karmann/dpa

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht juristisch gegen den Corona-Bewältigungsfonds des Freistaates vor. Eine entsprechende Normenkontrollklage sei am Dienstag per Fax an das Verfassungsgericht des Freistaates gesandt worden, teilte die Fraktion am Donnerstag in Dresden mit. Das Gesetz beeinträchtige in erheblichem Umfang das Budgetrecht des Landtages, nannte der Abgeordnete André Wendt einen Kritikpunkt. Indem der Freistaat die Corona-Schulden als «Sondervermögen» außerhalb des Kernhaushaltes führt, wandere die Verantwortung hinter die verschlossenen Türen des Finanzausschusses.

Diese Intransparenz sei an sich schon verfassungsrechtlich bedenklich, hieß es. Die Regierung habe diese «abenteuerliche Finanzkonstruktion auch genutzt, um Corona-Hilfsgelder für andere Bereiche - etwa die Bewältigung von Klimafolgen und zum Schulhausbau - umzuleiten. Die Zweckbestimmungen seien nicht konkret genug, um die Mittel durch den Landtag zu steuern. Man sehe eine Zweckentfremdung der Mittel. Zudem fehle eine Begründung, ob die Höhe der Schuldenaufnahme berechtigt war.

Sachsen hatte im Jahr 2020 zur Finanzierung der Corona-Lasten erstmals seit 2005 wieder neue Schulden gemacht. Diese Möglichkeit sieht die Verfassung vor, wenn es etwa eine Notlage zu meistern gilt. Die Regierung wurde ermächtigt, Kredite im Umfang von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen. Zuletzt war zu hören, dass nicht der gesamte Kreditrahmen ausschöpft werden muss. Auch die AfD hatte der Schuldenaufnahme zugestimmt - «mit Bauchschmerzen», wie Fraktionschef Jörg Urban am Donnerstag erneut betonte. Damals sei nicht absehbar gewesen, wie viele Mittel notwendig sind und dass sie auch für andere Zwecke verwendet werden.

Derzeit läuft eine Diskussion darüber, ob die Fristen für die Rückzahlung der Kredite gedehnt werden. Dazu müsste die Verfassung geändert werden. Bislang ist eine Tilgungsfrist von acht Jahren vorgesehen - beginnend 2023. Die AfD geht mit Verweis auf die jüngste Steuerschätzung davon aus, dass dieser Zeitrahmen ausreichend ist. Zunächst wollte sie eine Erweiterung der Frist auf zwölf Jahre.

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