Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht juristisch gegen den Corona-Bewältigungsfonds des Freistaates vor. Eine entsprechende Normenkontrollklage sei am Dienstag per Fax an das Verfassungsgericht des Freistaates gesandt worden, teilte die Fraktion am Donnerstag in Dresden mit. Das Gesetz beeinträchtige in erheblichem Umfang das Budgetrecht des Landtages, nannte der Abgeordnete André Wendt einen Kritikpunkt. Indem der Freistaat die Corona-Schulden als «Sondervermögen» außerhalb des Kernhaushaltes führt, wandere die Verantwortung hinter die verschlossenen Türen des Finanzausschusses.
Diese Intransparenz sei an sich schon verfassungsrechtlich bedenklich, hieß es. Die Regierung habe diese «abenteuerliche Finanzkonstruktion auch genutzt, um Corona-Hilfsgelder für andere Bereiche - etwa die Bewältigung von Klimafolgen und zum Schulhausbau - umzuleiten. Die Zweckbestimmungen seien nicht konkret genug, um die Mittel durch den Landtag zu steuern. Man sehe eine Zweckentfremdung der Mittel. Zudem fehle eine Begründung, ob die Höhe der Schuldenaufnahme berechtigt war.