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Gericht: Verbot von Gottesdiensten wegen Corona rechtens

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand-. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand-. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Das Verbot von Gottesdiensten und kirchlichen Zusammenkünften wegen der Corona-Pandemie ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Leipzig rechtens. Mit Beschluss vom 3. April 2020 lehnte das Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Regelungen in der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31. März 2020 ab, wie es am Montag mitteilte. Der Antragsteller hatte dies gerügt.

Nach Ansicht der zuständigen 3. Kammer ist die untersagte Zusammenkunft von Glaubensgemeinschaften nicht zu beanstanden sondern notwendig, angemessen und verhältnismäßig. Die ergriffenen Maßnahmen würden durch eine fortwährende Überprüfung durch die zuständige Behörde auf ihre Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch durch eine (kurze) zeitliche Befristung ihrer Geltung gedeckt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand-. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild