Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat einen weiteren Antrag der Sängerin Julia Neigel gegen eine Corona-Schutzverordnung des Freistaates aus dem Jahr 2021 abgelehnt. Konkret ging es um die Verordnung vom 5. November 2021. Die Künstlerin hatte sich vor allem gegen die sogenannten «2-G-Regelungen» unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie gewandt. Während der Pandemie stand «2 G» für «geimpft oder genesen».
Sängerin will erneut durch alle Instanzen gehen
Die Sängerin kündigte auf Anfrage der Deutsche Presse-Agentur an, auch in diesem Fall durch alle Instanzen zu gehen. Zur Entscheidung selbst wollte sie sich erst nach Erhalt der Begründung äußern. Gewerkschafter Marcel Luthe, der das Verfahren zusammen mit Neigel vorantreibt, kritisierte das OVG. «Die erratische Kommunikation der Coronaverordnungen hat viel Vertrauen zerstört, das durch dieses Verfahren hätte wiederhergestellt werden können. Das Gericht setzt aber genau diese Spiegelfechtereien fort und sieht sich deshalb dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt.»
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song «Schatten an der Wand» bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie warf dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Durch die abgesagten Konzerte seien ihr Einbußen entstanden.
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