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Gericht: Urteil zu Impfpflicht für Soldaten am Donnerstag

Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten stehen in einer Reihe. / Foto: Marcel Kusch/dpa/Symbolbild
Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten stehen in einer Reihe. / Foto: Marcel Kusch/dpa/Symbolbild

Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (11.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Es brauche noch etwas Beratungszeit, sagte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates, Richard Häußler, am Mittwochabend. Zuvor hatten die Beteiligten ihre Plädoyers gehalten.

Zwei Offiziere der Luftwaffe hatten gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen geklagt, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Der 1. Wehrdienstsenat ist für das Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig.

Während die Klägerseite die sogenannte Duldungspflicht kippen will, halten die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens fest. Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

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