Wehrdienstsenat: Ehebruch innerhalb der Truppe hat Folgen
Ehebruch innerhalb der Bundeswehr kann disziplinarrechtlich geahndet werden. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des 2. Wehrdienstsenates am Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom Januar hervor. Im konkreten Fall hatte ein Hauptfeldw ..