Der Beschluss des Görlitzer Kreistages über ein Werbeverbot für die Bundeswehr ist rechtswidrig. Der Landkreis müsse die Entscheidung spätestens in seiner übernächsten Sitzung aufheben, teilte die Landesdirektion Sachsen mit.
Die Rechtsaufsicht ist der Auffassung, dass ein solches Werbeverbot nicht in die Zuständigkeit des Landkreises falle. Ein Werbeverbot verletze außerdem die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.