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Umweltminister: Bund geht in Sachen Wolf nicht weit genug

dpa / Arno Burgi
dpa / Arno Burgi

Die geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Sachen Wolf gehen Sachsen nicht weit genug. Die Richtung sei richtig, aber die Möglichkeiten, die die EU-Regelungen böten, würden so in Deutschland nicht vollständig ausgenutzt, sagte Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) am Mittwoch in Dresden. «Wenn es notwendig ist, dann muss es auch möglich sein, einzelne Wölfe aus der Natur zu entnehmen, ohne dass diese bereits Nutztiere gerissen haben oder gefährlich für den Menschen geworden sind.» Der Entwurf, den Sachsen im April in den Bundesrat eingebracht habe, sehe das vor. Schmidt hofft bei der Beratung auf Bundesebene weiter auf eine 1:1-Umsetzung europäischen Rechts.

Das Bundeskabinett in Berlin billigte am Vormittag einen vereinfachten Wolfsabschuss, wenn Nutztiere gerissen wurden. Der Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) ermöglicht das auch dann, wenn unklar ist, welches Tier genau zum Beispiel die Schafherde angegriffen hat. Es können so lange Wölfe geschossen werden, bis es keine Schäden mehr gibt, auch wenn damit ein ganzes Wolfsrudel getötet wird. Die Behörden müssen aber jeden Fall genehmigen, es gibt zeitliche und räumliche Grenzen. Auch Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) hält die Maßnahmen für nicht ausreichend.

Im «Wolfsland» Sachsen haben sich die streng geschützten Wölfe stark ausgebreitet, die Oberlausitz ist eines der am stärksten von ihnen besiedelten Gebiete Europas. Über den Umgang mit den Tieren, die immer mehr Schafe und Nutztiere reißen, wird seit Jahren gestritten.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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