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Sachsen sieht sich von Fahrverbot-Urteil nicht betroffen

Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sieht sich Sachsen von den Folgen eines Fahrverbot-Urteils nicht betroffen. In den Städten des Freistaats seien die Grenzwerte für Stickstoffoxide im vergangenen Jahr eingehalten worden, hieß es am Donnerstag im Umweltministerium in Dresden. In den Vorjahren habe es lediglich einzelne Überschreitungen in Chemnitz, Leipzig und Dresden gegeben, die jedoch deutlich geringer gewesen seien als in westdeutschen Ballungsräumen.

In Leipzig und Dresden würden derzeit die Luftreinhaltepläne überarbeitet, «um schnellstmöglich zu weiteren Verbesserungen zu gelangen», teilte das Ministerium mit. «Es wird davon ausgegangen, dass dabei mildere Maßnahmen als Fahrverbote für komplette Dieselflotten ausreichen, um die bestehenden Grenzwerte künftig dauerhaft einzuhalten.»

In Sachsen gibt es bislang lediglich in Leipzig eine Umweltzone, in die nur Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren dürfen.

Bei der Linksfraktion stieß die Haltung des Umweltministeriums auf Unverständnis. Die Einschätzung, dass ein Urteil zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge keine Auswirkungen auf Sachsen habe, stimme nicht «und soll wohl nur eine weitere Ignoranz der CDU-geführten Staatsregierung gegenüber der notwendigen Verkehrswende rechtfertigen», sagte Umweltexperte Marco Böhme. Er verwies auf die Einschätzung des Bundesumweltamtes, dass nicht erst bei Erreichen des Stickstoffdioxid-Grenzwerts Gesundheitsgefahren bestehen. «Anstatt sich für nicht betroffen zu erklären», müsse die Staatsregierung den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vorantreiben, forderte er.

Das Bundesverwaltungsgericht will am kommenden Dienstag seine Entscheidung über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten verkünden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können oder ob es dafür bundeseinheitliche Regelungen geben muss. Zur Überprüfung stehen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf an. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow

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