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Fahrverbote: Verhandlungen vor Bundesgericht dauert an

In der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten bleibt es spannend. Bis zum Donnerstagnachmittag zeichnete sich keine Tendenz ab. Zunächst ging es im sogenannten Rechtsgespräch um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss.

Wie lange sich die Verhandlung hinzieht, blieb zunächst offen. Ebenso die Frage, ob noch am Donnerstag eine Entscheidung verkündet wird. Nach dem Rechtsgespräch zog sich der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu weiteren Beratungen zurück. Es war erwaret worden, dass er dann das weitere Vorgehen mitteilt. Ein Urteil könnte bundesweit Signalwirkung haben.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. «Anders ist das nicht zu handeln.» Zuständig dafür sei der Bund. «Der ist für den Emissionsschutz zuständig.» Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.

Sollte die «blaue Plakette» kommen, wäre diese für die Kommunen nur eine Option, kein Zwang. «Es ist vollkommen unbegreiflich, warum uns das die Bundesregierung nicht in die Hand gibt», sagte Kretschmann weiter. Für die «blaue Plakette» gibt es derzeit politisch keine Mehrheiten. Im Koalitionsvertrag einer neuen großen Koalition im Bund ist sie nicht vorgesehen.

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Marcel Kusch

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