In der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten bleibt es spannend. Bis zum Donnerstagnachmittag zeichnete sich keine Tendenz ab. Zunächst ging es im sogenannten Rechtsgespräch um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss.
Wie lange sich die Verhandlung hinzieht, blieb zunächst offen. Ebenso die Frage, ob noch am Donnerstag eine Entscheidung verkündet wird. Nach dem Rechtsgespräch zog sich der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu weiteren Beratungen zurück. Es war erwaret worden, dass er dann das weitere Vorgehen mitteilt. Ein Urteil könnte bundesweit Signalwirkung haben.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.