Fußball-Drittligist Dynamo Dresden muss einmal mehr für Ausschreitungen eines Teils seiner Anhängerschaft eine hohe Geldstrafe zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Sachsen am Montag in einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main wegen dreier Fälle unsportlichen Fan-Verhaltens zu drei Geldstrafen mit einer Gesamthöhe von 300.000 Euro. Davon kann der Verein bis zu 100.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.
Geahndet wurden die Zuschauervorkommnisse während des Zweitliga-Spiels gegen den FC Schalke 04 am 1. April 2022 und der beiden Relegationsspiele gegen den 1. FC Kaiserslautern am 20. Mai und am 24. Mai 2022.
«Dieses Urteil trifft uns in einer - auch durch den sportlichen Zweitliga-Abstieg - ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeit sehr, sehr hart. Es stellt einen tiefen Einschnitt für uns dar», sagte Dynamos Kaufmännischer Geschäftsführer Jürgen Wehlend in einer Stellungnahme des Vereins. In der dreistündigen Verhandlung hätte verhindert werden können, dass der K-Block gesperrt wird. Dies wäre aus Dynamo-Sicht ein falsches Zeichen gewesen. «Umso wichtiger ist es, dass wir die interne Aufarbeitung und den engen Dialog mit allen beteiligten Parteien fortsetzen, um das notwendige Umdenken zu erreichen. Den vielen Worten müssen jetzt Taten folgen», sagte Wehlend.