Obwohl Schiedsrichter Michael Bacher eine Fehlentscheidung eingeräumt hat, bleibt das Ergebnis der Zweitliga- Partie Dynamo Dresden gegen den SV Darmstadt 98 bestehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am Montag in Frankfurt/Main den Einspruch der Sachsen gegen die Wertung der 2:3-Niederlage zurückgewiesen. Dresden hatte nach der Partie am 7. Februar argumentiert, dass der Videoschiedsrichter beim nicht gegebenen Tor der Gastgeber zum 3:3 unberechtigterweise eingegriffen habe.
Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Minute den vermeintlichen Ausgleich erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner von Referee Bacher wegen Abseits aberkannt wurde. Der 29 Jahre alte Unparteiische aus Amering hatte im Gegensatz zum VAR erst gar nicht gesehen, dass Jannis Nikolaou in abseitsverdächtiger Position stand. Er schaute sich auf dem Kontrollschirm die Szene noch einmal an, entschied auf Abseits, nahm das Tor zurück - lag damit nach eigener Aussage aber daneben. «Im Nachhinein muss ich anerkennen, dass es die bessere Entscheidung gewesen wäre, das Tor anzuerkennen», räumte er nach einer überaus knappen Abseitsentscheidung ein.