Das Eingreifen der Polizei bei Demonstrationen ist nach Einschätzung des Prorektors der Hochschule der Sächsischen Polizei, Mirko Göhler, das Ergebnis verschiedener Abwägungen. «Nur weil die Corona-Schutzverordnung vorsieht, dass Versammlungen nur stationär und mit nur zehn Menschen stattfinden dürfen, heißt das nicht, dass das per se und sofort durchzusetzen ist», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Göhler äußerte sich im Gespräch allgemein zum Vorgehen der Polizei und nicht speziell zu den Corona-Spaziergängen, die zuletzt etwa in Freiberg stattfanden.
Es bestehe immer noch als höherrangiges Grundrecht die Versammlungsfreiheit, betonte der Prorektor. Für die Polizei gehe es darum, die Meinungsfreiheit unabhängig von politischen Positionen und der Zumutbarkeit für andere zu schützen. Jede Versammlung sei anders und es müsse immer beachtet werden, welche Gruppen wie aufträten. «Außerdem muss es immer eine polizeiliche Folgeneinschätzung geben: Was passiert, wenn ich eingreife? Wie handele ich unter besonderer Betrachtung der Verhältnismäßigkeit?»