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Land ermöglicht Großveranstaltungen: Genehmigung nötig

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) gestikuliert. Foto: Ronny Hartmann/dpa
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) gestikuliert. Foto: Ronny Hartmann/dpa

In Sachsen-Anhalt sind künftig Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen möglich, wenn sie gesondert genehmigt werden. Darauf hat sich die schwarz-rot-grüne Landesregierung am Dienstag geeinigt. Voraussetzung ist, dass die Sport- und Kulturveranstalter ein Corona-Schutzkonzept vorlegen. Dieses muss von den Kommunen als auch vom Gesundheits- und vom Innenministerium genehmigt werden. Das Kabinett will die neue Corona-Verordnung am 15. September beschließen, zwei Tage später soll sie in Kraft treten.

Ursprünglich hatte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) vorgeschlagen, dass generell Veranstaltungen mit bis zu 2500 Zuschauern in Hallen zulässig sein sollten - das soll jetzt aber nicht kommen. Zunächst bleibt es dabei, dass ohne Sondergenehmigungen für geschlossene Räume eine Obergrenze von 500 Teilnehmern gilt. Im Freien sind doppelt so viele Beteiligte erlaubt.

Bleibe das Infektionsgeschehen niedrig, könnten diese Grenzen in den kommenden Wochen weiter erhöht werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Zudem will das Land ermöglichen, dass Weihnachtsmärkte öffnen dürfen - mit Zugangskontrollen oder verteilt auf eine größere Fläche.

Vorige Woche hatten die Regierungschefs von Bund und Ländern verabredet, dass Großveranstaltungen bis Jahresende nur möglich sind, wenn Hygieneregeln umgesetzt und Kontakte nachverfolgt werden können.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) gestikuliert. Foto: Ronny Hartmann/dpa