Das Bundesverwaltungsgericht wird heute ein Urteil zu Auskunftspflichten des Bundesnachrichtendienstes (BND) für die Presse verkünden. Geklagt hat ein Journalist aus Berlin. Er verlangt von dem Geheimdienst Auskunft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit anderen Reportern, zu denen der BND eingeladen hatte. Unter anderem will der Kläger wissen, welche Medien zu den Runden gebeten wurden und worüber gesprochen wurde. Der Journalist beruft sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Der BND hatte es abgelehnt, die Informationen herauszugeben. In der vorigen Woche war in Leipzig über die Klage mündlich verhandelt worden. (Az.: 6 A 7.18)
Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Bilder: Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/Archivbild