Die AfD-Chefs von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, schalten sich mit einem Gutachten in den Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz über die Einstufung und Beobachtung ihrer Partei ein. Konkret bezieht sich das Gutachten zwar auf den Umgang des Verfassungsschutzes mit AfD-Abgeordneten in Thüringen und Sachsen. Höcke sieht darin aber auch einen Beitrag für die Gesamtpartei im juristischen Dauerstreit mit dem Inlandsgeheimdienst.
Das Papier des Staatsrechtlers Michael Elicker kommt zu dem Schluss, dass «alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen u.a. des Verfassungsschutzes "untersagt" sind». Argumentiert wird mit der sogenannten Indemnität für Abgeordnete in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen.
Dort heißt es: Abgeordnete dürften zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen in Ausübung ihres Mandates gerichtlich oder dienstlich
verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dies gelte nicht für verleumderische Beleidigungen. Dem AfD-Gutachten zufolge schließt die Regelung in Verbindung mit früherer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz aus.