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Bundesverwaltungsgericht nimmt Bushidos Album unter die Lupe

Der Rapper Bushido. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild
Der Rapper Bushido. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild

Bushidos umstrittenes Album «Sonny Black» beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Seit 2015 darf das Album des Rappers Bushido nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Damals landete es auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Die Titel verherrlichten Gewalt und einen kriminellen Lebensstil, so die Begründung. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. Der Berliner Rapper klagte gegen den Listeneintrag. Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten Bushidos: Das Gericht bemängelte, dass die Bundesprüfstelle vor ihrer Entscheidung verpasst habe, Künstler anzuhören, die neben Bushido am Album mitgewirkt hatten.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien legte gegen die Entscheidung Revision ein. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob es Fehler im Verfahren gab. Das Gericht ließ offen, ob es auch über inhaltliche Aspekte urteilen werde. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Der Rapper Bushido. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild