Ein Gericht in Polen hat einer Klage von Umweltschützern gegen den Braunkohletagebau Turow nahe der Grenze zu Sachsen stattgegeben. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hob am Mittwoch die positive Umweltverträglichkeitsprüfung auf, die die Generaldirektion für Umweltschutz im Herbst 2022 ausgestellt hat. Diese war die Grundlage dafür, dass Polen die Konzession für den Weiterbetrieb des Tagebaus bis 2044 verlängert hatte. Die Richter stellten aber klar, ihre Entscheidung bedeute keinen Stopp des Abbaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatten mehrere Umweltverbände und die Stadt Zittau in Sachsen. Der umstrittene Tagebau liegt nur wenige Kilometer von Zittau und dem tschechischen Hradek nad Nisou entfernt.
In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht, die polnische Generaldirektion für Umweltschutz habe bei ihrer Umweltverträglichkeitsprüfung die Auflagen aus einem Abkommen ignoriert, dass die polnische und die tschechische Regierung im Februar 2022 geschlossen hatten. Darin vorgesehen waren etwa die Überwachung des Lärmpegels und des Grundwasserstandes. Dieses Abkommen sei Gegenstand des internationalen Rechts, seine Einhaltung somit bindend, so das Gericht. Die Generaldirektion für Umweltschutz sei fälschlicherweise der Ansicht gewesen, der Vertrag sei für sie nicht relevant.