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Gericht bestätigt 2G-Regel für den Einzelhandel in Sachsen

Gericht bestätigt 2G-Regel für den Einzelhandel in Sachsen
Fußgänger gehen durch die Stadt an geöffneten Läden vorbei. / Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die 2G-Regelung im Einzelhandel bestätigt. Die Pflicht von Einzelhändlern, die Nachweise Geimpfter und Genesener zu kontrollieren, sei verhältnismäßig, teilte das Gericht in Bautzen am Donnerstag mit. Geklagt hatte ein Textileinzelhandelsunternehmen mit mehreren Filialen in Sachsen, das die Nachweise nicht kontrollieren wollte. (Az.: 3 B 454/21)

Die Kontrollpflicht sei zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, dieser sei jedoch gerechtfertigt, argumentierte das Gericht. Man könne nicht davon ausgehen, dass sich ohne Kontrolle alle Kundinnen und Kunden an die Regelung hielten. 2G im Einzelhandel verfolge zudem einen legitimen Zweck, da es der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems diene. Zwar könne man davon ausgehen, dass Hygienemaßnahmen das Risiko einer Virusübertragung im Einzelhandel deutlich verringerten. Sie könnten das Risiko aber nicht wie eine Kontaktvermeidung ausschließen.

Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht bereits die 2G-Regel für die Gastronomie gestützt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte 2G im Einzelhandel im Dezember dagegen gekippt.

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