Der Sachses Verfassungsgerichtshof hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Vorschriften der bis Sonntag geltenden Corona-Schutzvorschriften abgelehnt. Nach vorläufiger Prüfung habe keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit festgestellt werden können, teilte das Gericht am Freitag mit.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschränkten zwar die Grundrechte der Menschen gravierend, ihnen habe jedoch eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen und drohende Überforderung des Gesundheitssystems zugrunde gelegen.
Die AfD-Fraktion hatte sich am 4. Februar im Zuge eines abstrakten Normenkontrollverfahrens gegen einzelne Vorschriften der Corona-Schutzverordnung vom 26. Januar an das Verfassungsgericht gewandt. Sie hält unter anderen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot sowie Schließungen von Sporteinrichtungen, Gastronomie und im Bereich körpernaher Dienstleistungen für verfassungswidrig.
Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Die Richter sehen laut Mitteilung zu ihrem Beschluss vom Freitag «gewichtige Einwendungen» zumindest gegen einzelne Maßnahmen, vor allem gegen die 15 Kilometer-Regelung, die nächtliche Ausgangssperre und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH