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Landesdirektion: Impfung von Landrat kein Dienstvergehen

Eine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration
Eine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration

Die vorzeitige Corona-Impfung von Erzgebirgs-Landrat Frank Vogel (CDU) hat keine dienstrechtlichen Folgen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten keine Anhaltspunkte ergeben, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten, teilte die Landesdirektion Sachsen am Freitag auf Anfrage mit. Im Februar war bekannt geworden, dass Vogel eine Impfung erhalten hatte, obwohl er nicht zur Bevölkerungsgruppe mit der höchsten Priorität gehörte. Das war damals Voraussetzung. Daher war wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt worden.

Vogel hatte die Impfung als Fehler bezeichnet und sich dafür entschuldigt. Zugleich hatte er beteuert, «nicht proaktiv» agiert und die Impfung nicht gefordert zu haben. Vielmehr habe er Mitte Januar aus dem Impfzentrum die Anfrage erhalten, ob er seine nichtmobilen Eltern, die zur Risikogruppe 1 gehörten, zur Impfung begleite. Vor Ort sei er dann angesprochen worden, dass auch er geimpft werden könne. Dieses Angebot hatte er angenommen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH