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Klepsch: Benachteiligung trotz Negativ-Test denkbar

Klepsch: Benachteiligung trotz Negativ-Test denkbar
Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test-Einrichtung für die Analyse vorbereitet. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch schließt eine Benachteiligung von negativ Getesteten im Fall einer zugespitzten Corona-Lage nicht aus. Sofern sich eine Überlastung des Gesundheitswesens abzeichne, könne sie sich vorstellen, dass nur noch Geimpfte oder Genesene in die Clubs dürften, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Clubbetreiber und Veranstalter im Freistaat pochen derzeit darauf, neben der Sieben-Tage-Inzidenz weitere Indikatoren zur Bewertung der Pandemielage heranzuziehen - wie etwa die Hospitalisierungsrate. «Wichtig für den weiteren Umgang mit der Pandemie, auch bei steigenden Inzidenzen, sind für mich zunächst weiter die 3G-Regeln: Getestet, genesen oder geimpft», betonte Klepsch.

Bund und Länder hatten vergangene Woche beschlossen, dass als einheitliches Instrument spätestens ab 23. August die sogenannte 3G-Regel beim Zugang zu bestimmten Innenräumen greifen soll: Hinein oder teilnehmen darf dann nur, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Laut Beschluss kann die Regel ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis «stabil» unter 35 liegt oder ein anderes Warnsystem eines Landes ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen anzeigt.

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