Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) erneut im Fall einer Normenkontrollklage der Musikerin Julia Neigel gegen eine Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen vom 5. November 2021. Vor knapp zwei Jahren hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten.
Klagen wurden zunächst zurückgewiesen
In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun wird die Normenkontrollklage erneut in Bautzen verhandelt.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song «Schatten an der Wand» bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Konkret hatte sich die Sängerin mit sogenannten Normenkontrollanträgen gegen zwei sächsische Corona-Schutzverordnungen aus dem November 2021 gewandt, die damals im Abstand von jeweils einigen Wochen erlassen wurden.