Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) erneut im Fall einer Normenkontrollklage der Musikerin Julia Neigel gegen eine Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen vom 5. November 2021. Vor knapp zwei Jahren hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten.
Klagen wurden zunächst zurückgewiesen
In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun wird die Normenkontrollklage erneut in Bautzen verhandelt.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song «Schatten an der Wand» bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Konkret hatte sich die Sängerin mit sogenannten Normenkontrollanträgen gegen zwei sächsische Corona-Schutzverordnungen aus dem November 2021 gewandt, die damals im Abstand von jeweils einigen Wochen erlassen wurden.
Über den zweiten Teil der Klage, in dem es um 2-G-Regeln für Großveranstaltungen, Kultur und Gastronomie ging, hatte das OVG im Februar noch nicht entschieden. Während der Pandemie stand «2 G» für «geimpft oder genesen».
Kulturveranstaltungen waren in der Corona-Zeit lange untersagt
Neigel warf dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Durch die abgesagten Konzerte seien ihr Einbußen entstanden.
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