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Gericht: Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Übermittlung von Impfdaten festgestellt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) hätten ihre Pflicht zur Meldung sämtlicher Daten an das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut nicht komplett erfüllt, sagte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates des Bundesgerichts, Richard Häußler, am dritten Verhandlungstag am Mittwoch in Leipzig. Laut Infektionsschutzgesetz sind die KV verpflichtet, unter anderem Nebenwirkungen den beiden Instituten mitzuteilen. Dies ist laut Senat nicht umfangreich genug erfolgt.

Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig.

Nach der Feststellung des Senats zogen die Anwälte der beiden Offiziere ihren Antrag auf Zeugenvernehmung sämtlicher Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zurück. Ein Datenforscher der Klägerseite erklärte am Mittwoch, dass die Zahl der offiziell an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Nebenwirkungen nicht stimmen könne und deutlich höher sei. Hausärzte würden die korrekte Codierung solcher Fälle aus Zeitgründen oft nicht schaffen, hieß es. Dadurch ergäben sich in dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts zahlreiche Ungereimtheiten und Verschiebungen bezüglich der Impfschäden.

Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Die Anwälte der beiden stellen zudem generell infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet ist und dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung ist, insbesondere für Soldaten. Dagegen halten die Prozessvertreter des Bundesverteidigungsministeriums die Impfung nach wie vor für alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr.

Das Verfahren wird am 6. Juli fortgesetzt. Dann will der Wehrdienstsenat auch zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts zu speziellen Analyseverfahren sowie zur Prüfung und Freigabe von Impfchargen als Zeugen hören.

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