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Tanzschulen prüfen Klage gegen monatelange Schließung

Tanzschulen prüfen Klage gegen monatelange Schließung
Teilnehmer eines Tanzkreises für feste Tanzpaare tanzen am Abend in einer Tanzschule. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Nach der monatelangen Schließung prüfen die Tanzschulen in Sachsen jetzt rechtliche Möglichkeiten, um eine Öffnung zumindest für den Einzelunterricht durchzusetzen. «Ab jetzt vergleichen wir uns mit anderen Branchen», sagte Tanzschulinhaber Oliver Thalheim am Montag in Leipzig. In Musikschulen sei ein Individualunterricht erlaubt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Tanzschulen nicht gleich behandelt würden. Außerdem müsse überprüft werden, warum Tanzunterricht für negativ Getestete oder gar geimpfte Menschen nicht zulässig sein soll.

Thalheim ist einer der Sprecher der neu formierten «Interessengemeinschaft Tanzen in Sachsen». Der Verbund setzt sich für eine Wiederöffnung der seit vorigen November geschlossenen Tanzschulen ein. Eigentlich hatte die Interessengemeinschaft angekündigt, ab 19. April wieder Einzelunterricht anbieten zu wollen. Ein Tanzlehrer gibt Unterricht für ein Tanzpaar, alle sind negativ getestet - so sollte das Szenario aussehen. Im Privaten wäre ein solches Treffen erlaubt, argumentierten die Tanzlehrer.

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Auf diese Ankündigung habe das sächsische Sozialministerium reagiert - mit einem Schreiben, das für den Fall einer Öffnung auf die dann fälligen Bußgelder hingewiesen habe. «Diese Antwort aus Dresden war natürlich ernüchternd», sagte Thalheim. Die Interessengemeinschaft habe auf ein Gesprächsangebot gehofft. Die Tanzschulen wollten nicht als die Kritiker der Corona-Maßnahmen schlechthin auftreten. Aber es sei jetzt an der Zeit, eine Lösung für alle zu finden, sagte Thalheim. Die Interessengemeinschaft vertritt nach eigenen Angaben rund 100 Tanzschulen, Tanzclubs und Vereine des Breitensports in Sachsen.

Corona-Schutzverordnung Sachsen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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