Auch in Sachsen gibt es Fälle der Pflanzenkrankheit Stolbur. Regional sei sowohl Stolbur als auch der Erreger SBR und die Schilf-Glasflügelzikade, bei der es sich um den Krankheitsüberträger handelt, im Freistaat nachgewiesen worden, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Bereits aus den Vorjahren sind demnach einzelne Nachweise der beiden Erreger im Freistaat bekannt, ein wirtschaftlicher Schaden ist jedoch bisher nur in einem Fall entstanden.
Der Deutsche Bauernverband hatte zuletzt vor der rasanten Verbreitung der Schilf-Glasflügelzikade in Deutschland gewarnt. Das Insekt hat sich demnach von Baden-Württemberg über Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen weiter in den Norden verbreitet, auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist es entdeckt worden.
Ernteeinbußen drohen
Vor allem aus einer Mischinfektion mit Stolbur und SBR in Verbindung mit dem angepassten Entwicklungszyklus der Zikade ergibt sich laut Ministeriumsangaben aktuell hohes Schadenspotenzial. Vor allem bei Zuckerrüben und Kartoffeln drohen große Ernteeinbußen.
Mit der Situation in südwestdeutschen Bundesländern sind Befall und Vorkommen in Sachsen laut Ministerium noch nicht vergleichbar, mit einer Zunahme der Schäden ist aber zu rechnen. Der Pflanzenschutzdienst habe daher die Überwachung des Zikadenflugs und die Pflanzenuntersuchungen deutlich ausgeweitet. Die Entwicklung bei Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsekulturen werde intensiv beobachtet.
Prävention beim Anbau möglich
Zur Vorbeugung kommen vor allem Maßnahmen beim Anbau infrage. Nach Zuckerrüben und Kartoffeln sollten Landwirte etwa keinen Winterweizen anbauen, um dem Zikadennachwuchs die Nahrungsgrundlage zu entziehen. Das Ministerium empfiehlt außerdem SBR-tolerante Zuckerrübensorten. Aussaat und Ernte sollten bevorzugt früh erfolgen, der Boden konsequent bearbeitet werden.
Stolbur und SBR können nicht direkt nicht bekämpft werden. Der Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln mit Notfallzulassungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade ist möglich - allerdings nur in definierten Regionen, wenn das zuständige Landesamt mit dem amtlichen Warndienst dazu aufgerufen hat, wie das Ministerium mitteilte.
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