Ein Handwerksbetrieb hat eine neue Heizungsanlage installiert - doch der Kunde zahlt die Rechnung nicht. Das Unternehmen beantragt beim Mahngericht einen Mahnbescheid über den offenen Betrag zuzüglich Verzugszinsen. Bleibt der Widerspruch des Kunden aus, kann der Betrieb innerhalb von sechs Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen, um an sein Geld zu kommen.
Mit diesen und anderen Fällen beschäftigt sich das Mahngericht. Sachsen-Anhalt betreibt das gemeinsame Mahngericht der drei mitteldeutschen Länder. Es ist am Amtsgericht Aschersleben eingerichtet, die Zweigestelle ist in Staßfurt (Salzlandkreis). Sachsen und Thüringen beteiligen sich mit einer festen Pauschale je Mahnverfahren. Doch über die Finanzierung haben die Länder länger nicht gesprochen, wie der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt zuletzt bemängelt hat.