Nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat der im Reudnitz-Mordprozess schuldig gesprochene Nick W. Revision eingelegt. Dies bestätigte das Landgericht Leipzig. Das Rechtsmittel war von der Verteidigung unmittelbar nach dem Urteil angekündigt und wenige Tage später formell eingereicht worden.
Das Gericht hatte den 37-Jährigen wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Aufgrund der festgestellten besonderen Schwere der Schuld gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als nahezu ausgeschlossen.