Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Leipzig News

Revision nach lebenslanger Haft im Reudnitz-Mordfall

Nick W. mit seiner Rechtsanwältin Andrea Liebscher im Leipziger Landgericht. Foto: Lucas Böhme
Nick W. mit seiner Rechtsanwältin Andrea Liebscher im Leipziger Landgericht. Foto: Lucas Böhme
Von: Leipziger Zeitung
Nach lebenslanger Haft im Reudnitz-Mordfall legt der verurteilte Täter Revision ein. Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil nun auf mögliche Fehler.

Nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat der im Reudnitz-Mordprozess schuldig gesprochene Nick W. Revision eingelegt. Dies bestätigte das Landgericht Leipzig. Das Rechtsmittel war von der Verteidigung unmittelbar nach dem Urteil angekündigt und wenige Tage später formell eingereicht worden.

Das Gericht hatte den 37-Jährigen wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Aufgrund der festgestellten besonderen Schwere der Schuld gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als nahezu ausgeschlossen.

Mehr aus dieser Kategorie

Frau getötet, Sohn lebensgefährlich verletzt

Nach Überzeugung der Kammer suchte der Angeklagte am Abend des 18. August 2025 unter Alkoholeinfluss die Wohnung seiner Ex-Partnerin in Leipzig-Reudnitz auf. Nach einem Streit verschaffte er sich gewaltsam Zutritt zum Haus und drang in die Wohnung ein. Dort verletzte er die 42-Jährige mit einem Messer tödlich. Die Frau konnte noch aus einem Fenster ins Freie flüchten, brach jedoch schwer verletzt zusammen und starb wenig später im Krankenhaus. Ein weiterer anwesender Mann entkam und erlitt schwere psychische Folgen.

Anschließend griff der Angeklagte im Kinderzimmer seinen zehnjährigen Sohn an und fügte ihm zahlreiche Stichverletzungen zu. Das Kind überlebte nach einer mehrstündigen Operation und lebt inzwischen bei Verwandten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen handelte und die Trennung nicht akzeptierte. Er habe seiner ehemaligen Partnerin ein eigenständiges Leben ohne ihn verweigert. Hinweise auf eine Eskalation der Beziehung im Vorfeld ergaben sich unter anderem aus ausgewerteten Chatnachrichten.

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert und eine geplante Tat bestritten. Der Angriff auf den Sohn wurde rechtlich nicht als versuchter Mord gewertet, da sich die genaue Motivlage nicht klären ließ. Dies hatte jedoch keinen Einfluss auf das Strafmaß.

Mit der eingelegten Revision wird der Bundesgerichtshof das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Im Falle entsprechender Feststellungen könnte das Verfahren neu verhandelt werden.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier auf L-IZ.de.

Leipziger Zeitung // Lucas Böhme // unterstützt von KI

Leipziger Zeitung
Artikel von

Leipziger Zeitung

Leipziger Zeitung ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media

METIS