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Notbetreuung von Kindern berufstätiger Eltern ab Montag

Kinderhände und ein Regenbogen sind an einer Kita zu sehen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/Archivbild
Kinderhände und ein Regenbogen sind an einer Kita zu sehen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/Archivbild

Vom kommenden Montag an haben alle berufstätigen Eltern in Sachsen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder in Kitas oder Schulen. Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit sei nicht mehr erforderlich, teilte das Kultusministerium am Donnerstag mit. Ausreichend ist demnach eine selbst verfasste schriftliche Erklärung für die Schule oder Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist.

Notbetreuung in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen gibt es in denjenigen Landkreisen, wo der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen noch nicht unter 165 lag. Aktuell betrifft dies nach Ministeriumsangaben den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen.

Mitteilung des Ministeriums

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH