Ihr wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten - die Frau sagte Ja. Doch bald kamen ihr Zweifel und der Verdacht, dass ihr Kollege, der zwei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob bei einer sächsischen Metallfirma machte, sehr viel mehr verdiente. Die 44 Jahre alte Dresdnerin sah sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt und zog für Lohngerechtigkeit durch die Arbeitsgerichtsinstanzen. Am Donnerstag hatte sie vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt Erfolg.
Ihre Anwältinnen sprachen von einem Meilenstein und hoffen auf Rückenwind im Streit um gleiche Löhne und Gehälter von Frauen und Männern in Deutschland. 2022 lag der geschlechterspezifische Verdienstabstand laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent.
Das Urteil
Der Achte Senat des Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten (8 AZR 450/21). Er sprach der Dresdnerin eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro und eine Entschädigung von 2000 Euro zu. Ihr Arbeitgeber habe «die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt», sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing.