Zittau wartet auf eine Antwort aus Polen zur Klage der Stadt im Fall des Tagebaus Turow. Im Kern geht es um die Entscheidung in einem Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Mitte November hatte die sächsische Stadt im Dreiländereck von Deutschland, Polen und Tschechien ihre Klage gegen eine Entscheidung der polnischen Generaldirektion Umweltschutz fristgemäß beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht Warschau eingereicht.
Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilte, gab es erwartungsgemäß bislang noch keine Reaktion. Dem Verfahren gemäß hätten beide Seiten zunächst die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen. «Das ist ein ganz normales Klageverfahren, bei dem zunächst Schriftsätze ausgetauscht werden», hieß es. Im Zentrum stehe die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt erfolgte.
Der Tagebau befindet sich in der Nähe von Zittau auf polnischem Gebiet. Laut einer Studie könnte Zittau durch die Fortführung des Tagebaus entlang der Neiße bis zu einem Meter absinken. Zudem seien bei dem Genehmigungsverfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung in Polen Bedenken zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung nicht beachtet sowie die Sanierung des Restlochs nach Ende des Kohleabbaus nicht mitbetrachtet worden, hieß es. «Es gibt Regeln, die sind einzuhalten. Und eine davon ist: Man schadet nicht seinem Nachbarn», hatte Oberbürgermeister Thomas Zenker (parteilos) damals im Zusammenhang mit der Klage gesagt.
Die Ausbaupläne hatten auch zwischen Tschechien und Polen für Spannungen gesorgt. Tschechien hatte zunächst gegen die Pläne für Turow vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Im Februar 2022 kam es überraschend zu einer Einigung zwischen beiden Ländern. Der Vertrag sieht unter anderem den Bau eines Erdwalls gegen den Lärm und Ausgleichszahlungen an Tschechien in Höhe von 45 Millionen Euro vor. Dagegen hatte Ende Oktober 2022 der Bund für Umwelt und Naturschutz in Sachsen (BUND) zusammen mit Partnerorganisationen bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde eingereicht.
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