Das Thüringer Innenministerium prüft den Vorwurf eines Journalisten, durch einen Personenschützer des Landeskriminalamtes (LKA) an der Arbeit gehindert worden zu sein. Der Beschuldigte soll den Journalisten Arndt Ginzel davon abgehalten haben, dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke nach einem Wahlkampfauftritt am vergangenen Freitag im sächsischen Grimma Fragen zu stellen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) kündigte an, er werde der Sache nachgehen: «Pressefreiheit muss gewährleistet sein.»
Ginzel veröffentlichte auf Twitter ein Video von dem Vorfall. In diesem ist zu hören, wie ein Mann sich vor den Journalisten stellt und sagt: «Ich habe hier einen polizeilichen Auftrag, und bitte hindern Sie mich nicht daran.» Der Journalist beschuldigt sein Gegenüber in der 20-sekündigen Sequenz, ihn geschubst und am Rucksack festgehalten zu haben. Zu sehen ist dies nicht.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte am Sonntag das Vorgehen des LKA-Mannes. Die im Grundgesetz festgeschriebene Pressefreiheit sei «keine "Kann-Bestimmung", sondern ein unveräußerliches Grundrecht», sagte Thüringens DJV-Vorsitzende Heidje Beutel. In Grimma hatten am Freitag rund 300 Menschen vor dem Rathaus gegen den Höcke-Auftritt protestiert.