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Fahrverbote: Verhandlungen dauern an

Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten dauert an. In einem sogenannten Rechtsgespräch ging es am Donnerstagvormittag zunächst um Fragen des Europarechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Im Mittelpunkt der Erörterungen steht die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können - oder ob es dafür neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss.

Nach dem «Rechtsgespräch» wird sich der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Beratungen zurückziehen. Nach bisheriger Auskunft sollte noch am Donnerstag eine Entscheidung verkündet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten.

Die Länder sind der Auffassung, das Bundesimmissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der Umwelthilfe hingegen vertrat die Auffassung, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich sind.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Marcel Kusch

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