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Diesel-Fahrverbote zulässig: Geisel kritisiert Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Bei der Einführung von Fahrverboten müsse aber die Wahrung der Verhältnismäßigkeit beachtet werden, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Betroffen von der Entscheidung sind zunächst die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Sie hat aber Signalwirkung für viele andere Kommunen, deren Luft zu stark mit Stickoxiden belastet ist.

Die höchsten deutsche Verwaltungsrichter wiesen unter anderem die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, der Luftreinhalteplan müsse verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Das Land NRW hatte dagegen argumentiert, für einen solchen Schritt brauche man eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun unter Verweis auf das EU-Recht zurück.

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) kritisierte das Urteil. Damit sei das Problem «auf die Kommunen abgeladen worden», sagte Geisel am Dienstag in Düsseldorf. Das Leipziger Gericht habe «keine Rücksicht» darauf genommen, «mit welch hohem administrativen und nahezu unlösbarem Aufwand» Fahrverbote verbunden wären. Auch die Überprüfung sei schwierig, solange es keine blaue Plakette gebe. «Dann müsste im Prinzip bei jedem Fahrzeug anhand der Fahrzeugpapiere überprüft werden, ob es von einem Fahrverbot betroffen ist.»

Der Städte- und Gemeindebund NRW befürchtet einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. «Städte und Gemeinden dürfen nicht für die Versäumnisse anderer haftbar gemacht werden», sagte Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider. Ein sofortiges pauschales Fahrverbot für Tausende Diesel-Kfz würde zu massiven Störungen in der Arbeitswelt, im Handel und im Gesundheitswesen führen.

Nach Einschätzung des Bonner Oberbürgermeisters Ashok Sridharan steigt durch das Leipziger Urteil «die Wahrscheinlichkeit, dass die Bezirksregierung Köln Diesel-Fahrverbote im Luftreinhalteplan Bonn anordnet, wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte anders nicht eingehalten werden können». Diesel-Fahrverbot seien derzeit aber «weder praktikabel noch kontrollierbar».

In NRW hatten im vergangenen Jahr insgesamt elf Städte den Grenzwert zum Schutz der Gesundheit nicht eingehalten, die Werte lagen über 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Neben dem NRW-Spitzenreiter Köln waren das Düsseldorf, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gelsenkirchen, Solingen und Essen.

Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück. In NRW hat die Umwelthilfe auch gegen die Luftreinhaltepläne für Köln, Bonn, Gelsenkirchen, Essen und Aachen geklagt.

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / David-Wolfgang Ebener

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