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Amokalarm entpuppt sich als Video von Schulprojekt

Ein Absperrband mit der Aufschrift «Polizeiabsperrung» ist vor einem Polizeiwagen aufgespannt. / Foto: David Inderlied/dpa/Illustration
Ein Absperrband mit der Aufschrift «Polizeiabsperrung» ist vor einem Polizeiwagen aufgespannt. / Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

Am Donnerstagmorgen stürmten SEK-Kräfte eine Wohnung im Leipziger Süden. Sie befürchteten Amok-Gefahr. Am Ende des Tages gab die Polizei Entwarnung - und appellierte an Internet-Nutzer.

Nach dem SEK-Einsatz im Leipziger Süden hat sich die mögliche Amoklauf-Androhung eines jungen Mannes im sozialen Netzwerk Snapchat als ein unbedacht hochgeladenes Video für ein Schul-Projekt herausgestellt. Es habe keine Gefahrenlage gegeben, teilte die Polizeidirektion Leipzig mit. Kräfte des Spezialeinsatzkommandos und der Polizeidirektion Leipzig hatten den 21-Jährigen in seiner Wohnung im Süden der Stadt am Donnerstagmorgen festgenommen. Er war gegen Mittag wieder auf freiem Fuß.

Snapchat hatte laut Polizei-Angaben die amerikanischen Behörden informiert, weil das Video eines Nutzers auf eine mögliche Gewalttat in einer Schule hindeutete. In der Sequenz war unter anderem eine Person mit einer Waffe in der Hand in einem Klassenzimmer zu sehen. Eine dazu veröffentlichte Textnachricht verdichtete Hinweise auf eine Amok-Tat. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit landeten die Hinweise über das Landes- und das Bundeskriminalamt bei der Polizeidirektion Leipzig. Erste Ermittlungen hatten ergeben, dass der Nutzer der 21-Jährige war.

Die Polizei befragte den Leipziger und Personen aus seinem sozialen Umfeld. «Alle Beteiligten verhielten sich sehr kooperativ und ermittlungsunterstützend», heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Ergebnis der Ermittlungen ist demnach, dass die Videosequenz bei einem Projekt in einer Leipziger Schule entstanden war, das ohne Lehrer durchgeführt wurde. Bei ihrer Wohnungsdurchsuchung fanden die Einsatzkräfte eine Softair-Waffe, die auch in dem Video zu sehen war. Die Polizei ermittelt wegen Störung des öffentlichen Friedens gegen den Mann.

Die Beamten nahmen den Fall zum Anlass, um eine Warnung vor unbedachten Videos im Internet zu veröffentlichen. «Die Strafgesetze gelten im Internet genau wie im realen Leben. Videos, auch mit nur scheinbaren Gewaltinhalten, gehören nicht ins Internet», heißt es in einer Mitteilung. Im schlimmsten Fall könnten unüberlegt hochgeladene Videos zu einem Polizeieinsatz führen.

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