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Sächsische Corona-Schutzverordnung: Gefüllte Stadien möglich

Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist
Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen sind gut gefüllte Sporthallen und Stadien prinzipiell möglich. Grundvoraussetzung sind jedoch gute Hygienekonzepte der Veranstalter. Vom 1. September bis 2. November gilt der am Dienstag von der sächsischen Landesregierung gefasste Beschluss, der Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern erlaubt. Dafür darf in der Region des Veranstaltungsortes die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nicht übersteigen.

Sachsens Sozialministerin Petra Köppig (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung am Dienstag, RB Leipzig beispielsweise habe wirklich ein gutes Konzept. Sie verwies aber auch darauf, dass die Fußball-Bundesliga noch eine Ausnahme sei. Bei Bundesligaspielen sei eine bundesweite Abstimmung wichtig und richtig. Wenn das Hygienekonzept vorliegt und die Stadt Leipzig zustimmt, könnte ein Fußballspiel auch mit 22 000 Zuschauern stattfinden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH