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Bullenkopf-Wurf: DFB-Bundesgericht bestraft Dynamo Dresden

Der Wurf eines abgeschnittenen Bullenkopfes und zahlreiche Beleidigungen seiner Fans gegen den Rivalen RB Leipzig haben Dynamo Dresden eine Teilsperrung des Stadions eingebracht. Dieses Urteil fällte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in seiner Berufungsverhandlung am Mittwoch in Frankfurt/Main. Zudem wurde der Zweitligist zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 000 Euro verdonnert. Dies verkündete der Vorsitzende Richter Achim Späth nach der fünfeinhalbstündigen Verhandlung und verwies darauf, dass der Club mit fast 20 Vorfällen vorbelastet war.

Damit bestätigte das Gremium weitgehend den Beschluss des Verbands-Sportgerichts vom 7. November. Sowohl Dynamo als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten dagegen Einspruch eingelegt. Im DFB-Pokalspiel der Dresdner gegen Leipzig am 20. August hatten Dynamo-Anhänger einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen und die Gäste-Mannschaft auf Plakaten verunglimpft. Die Gastgeber hatten die Partie im Elfmeterschießen gewonnen.

Das Sportgericht hatte die Dresdner bereits am 15. Juli wegen zahlreicher Vorfällen in der abgelaufenen Spielzeit einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro und einem Zuschauerausschluss für ein Heimspiel auf Bewährung verurteilt. Diese hob dann der DFB nach dem Pokalspiel gegen die von Red Bull gesponserten Leipziger auf, verhängte eine Teilsperrung des Stadions für ein Spiel und 60 000 Euro Geldstrafe.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck