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Kammern und Handelsverband: Kritik an Corona-Plänen

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handelsverband sehen die Pläne der sächsischen Regierung für eine neue Corona-Schutzverordnung kritisch. Während die IHK am Montag neben Schatten zumindest auch noch etwas Licht ausmachen konnte, verlangte der Handelsverband eine Aufhebung der 2G-Regel (genesen oder geimpft) für den Einzelhandel und weitere Erleichterungen. Vor allem bei Unterschreitung von Schwellenwerten in der Pandemie müsse 2G wegfallen, teilte der Verband mit.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Baumärkte sollen nach dem Willen des Handelsverbandes als Geschäfte der Grundversorgung gelten und wie Supermärkte ohne 2G-Status aufgesucht werden können. Der Verband verwies auf zum Teil andere Regelungen in den benachbarten Bundesländern. «Nicht zuletzt führen unterschiedliche Regelungen neben einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten sächsischer Unternehmen auch zu einem vermeidbaren Einkaufstourismus», hieß es.

Bei den IHK fiel das Fazit gemischt aus. «Die für die Gastronomie künftig erforderlichen, zusätzlichen Testnachweise (2G plus) werden kritisch gesehen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit weiteren Umsatz kosten werden», teilten die Kammern mit. Hinzu kämen die immer weiter ausufernden und detailliert zu kontrollierenden Ausnahmeregelungen etwa für Personen mit Booster-Impfung oder für Leute, deren Impfung erst kurze Zeit zurückliegt.

Wie der Handelsverband forderten die Kammern die Ausweitung von «Waren des täglichen Bedarfs» auf den Blumen- und Buchhandel. Auch Bars, Clubs, Diskotheken und Saunen - die nach den Eckpunkten für die neue Schutzverordnung - geschlossen bleiben müssen - brauchten eine Perspektive, hieß es. Positiv wurden die Öffnungsmöglichkeiten etwa für Hotels, für Reisebüros und Versicherungsagenturen, im Kultur- und Freizeitbereich sowie bei Sport und Messen gewertet.

«Mit diesen Lockerungen kommt der Gesetzgeber vielen unserer Forderungen nach, was zeigt, dass die kontinuierliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch sinnvoll sind. Die angespannte Geschäftslage der betroffenen Unternehmen kann so zumindest etwas entlastet und die Schlechterstellung gegenüber Unternehmen außerhalb Sachsens beendet werden», betonten die Kammern.

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