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Start des gemeinsamen Abhörzentrums offen

Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des gemeinsamen Polizei-Abhörzentrums von fünf ostdeutschen Bundesländern in Leipzig ist weiter offen. Im vergangenen Jahr sei der Zuschlag für die Software zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erteilt worden, erklärten Vertreter der Behörde am Donnerstag im Innenausschuss des sachsen-anhaltischen Landtags. Nun sei der Schwerpunkt, die Software zu entwickeln. Zudem müssten Stellen im IT-Bereich besetzt werden. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg wollen in der Abhörzentrale in Leipzig die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Schwerkriminellen bündeln.

Es gebe bundesweit keine Erfahrungen für eine solche länderübergreifende Zentralisierung der TKÜ im Rahmen einer Anstalt öffentlichen Rechts, hieß es. Risiken für den weiteren Verlauf seien Verzögerungen etwa durch technische Probleme beim Aufbau des Rechenzentrums, Lieferprobleme, Probleme beim Zusammenspiel von Hard- und Software. Zentral sei auch die Leistungsfähigkeit und die Vertragserfüllung der beteiligten IT-Unternehmen.

Die Personalgewinnung sei außerdem eine weitere Herausforderung, so die Behördenvertreter. Derzeit seien sechs Technikerstellen besetzt, es sei noch sehr viel nachzuholen. Der Markt sei sehr dünn. Insgesamt seien 38 Stellen inklusive Verwaltung vorgesehen.

Wann dieses Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) an den Start geht, ist noch offen. Ursprünglich war angepeilt, dass es 2021 arbeitsfähig sein soll. Unter anderem aufgrund der Pandemie hatte es Verzögerungen gegeben. Zunächst ist ein Probebetrieb geplant. Wann der beginnt und abgeschlossen sein wird, ist offen.

Die beteiligten Länder versprechen sich von der Abhörzentrale eine effektivere Arbeit. Statt fünf Rechenzentren in fünf Ländern soll es künftig nur noch eines geben. Telekommunikationsüberwachung können die Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen einsetzen - etwa bei Mord, Terror, Kinderpornografie, Vergewaltigung oder Bandenkriminalität. Dazu können Festnetzanschlüsse oder Handys, aber auch die Kommunikation über Messenger wie Whatsapp angezapft werden.

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