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OVG-Entscheidung: NPD-Plakate dürfen vorerst bleiben

dpa / Arno Burgi
dpa / Arno Burgi

Die umstrittenen Wahlplakate der NPD können in Görlitz vorerst hängen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen gab der rechtsextremen Partei recht - allerdings aus rein formalen Gründen, wie OVG-Sprecher Thomas Tischer am Mittwoch sagte. (Az.: 3 B 151/19)

Die Stadt Görlitz hatte Mitte Mai angeordnet, dass die Plakate mit dem Slogan «Stoppt die Invasion: Migration tötet!» abgehängt werden sollen. Ausländische Einwohner könnten sich durch diese Kampagne angegriffen und verächtlich gemacht fühlen, begründete die Kommune.

Allerdings versäumte die Stadt eine vorgeschriebene Anhörung der NPD. Damit sei der Bescheid auf formalen Gründen rechtswidrig, sagte Tischer. Das OVG bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden.

Inhaltlich sei damit über die Plakate nichts gesagt, erklärte Tischer. Das OVG hat noch einen zweiten Fall aus Zittau auf dem Tisch. Dort hatte das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Über die Beschwerde der NPD dagegen werde das OVG frühestens am Donnerstag entscheiden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi