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Geld für Kulturveranstalter in Sachsen aus Bund-Sonderfonds

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Sachsens Kultur- und Veranstaltungsbranche kann voraussichtlich ab dem 15. Juni Anträge zur Absicherung pandemiebedingter Härten bei ab Juli geplanten Events stellen oder Entschädigung für coronabedingte Absagen beantragen. Das Kabinett hat der Vereinbarung zugestimmt, um das vom Bund aufgelegte Förderprogramm dafür umzusetzen, wie Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) am Dienstag sagte. Aus dem mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro dotierten Sonderfonds sollten Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, aber auch Ausstellungen oder Lesungen unterstützt werden.

Gefördert wird die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen, die wegen Corona nur mit verminderter Teilnehmerzahl stattfinden. Die Höhe hängt von der Begrenzung durch Hygieneauflagen ab, das Maximum sind 100 000 Euro. Die Förderung beginnt für Events mit bis zu 500 Besuchern, wird ab August für bis zu 2000 Teilnehmer erweitert und läuft bis Ende März 2022. Zudem können Veranstaltungen mit über 2000 Teilnehmern gegen das Risiko pandemiebedingter Ausfälle abgesichert und bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausfallkosten ersetzt werden. Von September 2021 bis Ende 2022 werden dabei maximal 8 Millionen Euro pro Veranstaltung gewährt. Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind davon ausgenommen, da sie bereits staatlich abgesichert sind.

Die Anträge werden von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bearbeitet, die Auszahlung erfolgt nach der Reihe. Klepsch sprach von einer wichtigen Hilfe zur Wiederbelebung des kulturellen Lebens. Das gebe neue Hoffnung, «dass Kultur in diesem Jahr wieder aus der digitalen Welt herauskommen kann und Begegnung mit Publikum möglich sein wird».

Homepage des Bundes zum Sonderfonds Kultur- und Veranstaltungsbranche

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH