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AfD lässt 3G-Regel vom Verfassungsgerichtshof überprüfen

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Die AfD im Sächsischen Landtag lässt die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in der Corona-Pandemie juristisch überprüfen. Ein Eilantrag betreffe die unverzügliche Aufhebung etlicher Testpflichten, teilte die AfD-Fraktion am Dienstag in Dresden mit. Eine entsprechende Normenkontrolle beim Verfassunsgericht in Leipzig sei bereits am 10. September eingereicht worden. Es gehe darum, die «Diskriminierung von Ungeimpften» zu beenden, wie sie es nannte.

«Die sogenannte 3G-Regel ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Wir erwarten deshalb, dass sie vom Verfassungsgerichtshof bereits innerhalb der nächsten zwei Wochen vorläufig außer Kraft gesetzt wird», erklärte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban. Indem sich Ungeimpfte vor dem Besuch bestimmter Einrichtungen testen lassen müssten, würden sie gegenüber Geimpften benachteiligt. Das gelte in besonderem Maße, da die Tests bald kostenpflichtig sein werden.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH