Ein Verteidiger der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, hat die Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof mit deutlichen Worten kritisiert. Der Bundesgerichtshof setze bei seinen Annahmen «die Zirkelschlüssigkeit und in weiten Teilen reine Spekulation des Oberlandesgerichts München» fort, Zschäpe habe maßgeblichen Einfluss auf die Planung der Morde und Anschläge ihrer Freunde, den gemeinsamen Tatentschluss und den Willen zur Tatbegehung gehabt, erklärte Heer am Donnerstag.
Nach der am Vormittag veröffentlichten BGH-Entscheidung ist die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde, rechtskräftig. Der Senat verwarf die Revision und strich nur eine Einzelstrafe. «Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.»
Heer sagte zu der BGH-Argumentation unter anderem: «Die eigenen Grundsätze, nämlich dass die Zurechnung der Tat eines anderen nicht allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Organisation geschlossen werden könne, sondern ein wesentlicher Tatbeitrag nach allgemeinen Kriterien für jede einzelne Tat zu prüfen sei, wendet der Senat nicht konsequent an.» Denn der BGH stelle «eben nicht auf die einzelne Tat ab, sondern auf die Tatserie insgesamt», kritisierte Heer.
BGH zum Eingang der Revisionen am 19. Januar
BGH-Beschluss vom 10. März zu Carsten S.
Urteil des OLG München vom 11. Juli 2018
Erste Mitteilung zur Verkündung (Tenor)
Zweite Mitteilung dazu (Begründung)
Dritte Mitteilung dazu (Strafzumessung)
OLG zur Freilassung Wohllebens am 17. Juli 2018
OLG am 21. April 2020 zum schriftlichen Urteil
Über die Revisionsabteilung der Bundesanwaltschaft
BGH über Verfahren in Strafsachen
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH