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Mit diesem Justizfällen beginnt das Jahr in Sachsen

In diesem Wald bei Laußnitz fanden Polizeibeamte die Leiche der 21-Jährigen. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
In diesem Wald bei Laußnitz fanden Polizeibeamte die Leiche der 21-Jährigen. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Blutige Verbrechen, eine Neonazi-Gruppe und ein Promi-Prozess: Diese Fälle beschäftigen die Gerichte zum Jahresbeginn.

Das neue Jahr beginnt in Sachsen mit mehreren großen Gerichtsprozessen. Verhandelt wird im Januar über den gewaltsamen Tod einer 21-Jährigen und eines sächsischen Polizisten. Außerdem geht es um den möglichen Hitlergruß der Schlagersängerin Melanie Müller und eine terroristische Vereinigung. Diese Fälle sorgten bundesweit für Schlagzeilen:

21-Jährige im Wald bei Dresden getötet

Über den gewaltsamen Tod einer 21-jährigen Magdeburgerin in einem Wald nördlich von Dresden verhandelt das Landgericht Dresden ab dem 7. Januar hinter verschlossenen Türen. Angeklagt ist ein junger Mann, der unweit des Fundorts der Leiche festgenommen wurde. Da er zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt und damit minderjährig war, ist die Verhandlung nicht öffentlich. Der Angeklagte und das Opfer sollen sich gekannt haben.

Die damals 21 Jahre alte in Magdeburg geborene Emma hatte zuletzt in Dresden gelebt, sie war im vergangenen Mai in dem Wald nordöstlich der Stadt gefunden worden. Rechtsmedizinischen Erkenntnissen nach verblutete die junge Frau aufgrund von Stichverletzungen. Zuvor hatte die Polizei in der Nähe des Tatorts zwei illegale Techno-Partys aufgelöst. 

Das Verfahren gegen den jugendlichen Tatverdächtigen ist ein Sicherungsverfahren, das eingeleitet wird, wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein mutmaßlicher Täter zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Am 12. Januar steht eine Entscheidung im Berufungsprozess der Schlagersängerin Melanie Müller an. Im August 2024 wurde Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte die 37-Jährige Berufung eingelegt. Ihre Verteidigung will einen Freispruch erreichen. 

Die frühere RTL-Dschungelkönigin soll bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Beim Auftakt des Berufungsprozesses in Leipzig wies sie diesen Vorwurf zurück. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Laut Angaben ihres Anwaltes gehörten die Drogen einer Freundin.

Dresdner Polizist bei Fahndung nach Autodieben getötet

Nach dem gewaltsamen Tod eines Polizisten im brandenburgischen Lauchhammer beginnt am 14. Januar der Prozess gegen einen 27-jährigen Angeklagten. Verhandelt wird am Landgericht Cottbus. 

Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft dem Mann Mord zur Verdeckung einer Straftat vor. Den Ermittlungen zufolge hatte der Angeklagte den Oberkommissar bei einer Fahrzeugkontrolle im Rahmen einer Fahndung gegen Autodiebe Anfang Januar 2025 angefahren. Der 32-jährige Polizist starb noch vor Ort. 

Der Todesfall hatte für große Bestürzung und viel Anteilnahme gesorgt. An einem Trauermarsch Ende Januar 2024 in Dresden - der Heimatstadt des Verstorbenen - nahmen mehr als 1.000 Kollegen sowie Kameraden der Feuerwehr teil. Zur Trauerfeier in der Kreuzkirche kamen die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie die Ministerpräsidenten von Sachsen und Brandenburg, Michael Kretschmer (CDU) und Dietmar Woidke (SPD).

Sächsische Separatisten

Noch unklar ist, wann genau der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe «Sächsische Separatisten» beginnt. Das OLG eröffnete Mitte Dezember ein Hauptverfahren gegen acht mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe und will die Verhandlungstermine noch bekanntgeben.

Die acht Angeklagten müssen sich unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen vertreten haben. 

Sie seien überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter «Tag X» bevorstehe, an dem der Zusammenbruch Deutschlands erfolge. Dabei hätten sie einen möglichst großen Teil Sachsens erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat errichten wollen. 

Die Männer hatten laut Bundesanwaltschaft wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. Zudem habe sich die Gruppe militärische Ausrüstungsgegenstände besorgt. 

Im November 2024 hatten Einsatzkräfte an mehreren Orten in Sachsen sowie in Polen bei einer Razzia acht Männer festgenommen. Durchsuchungen gab es auch in Österreich. Zu der Gruppierung auch sollen drei damalige AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband hatte rasch jegliche Verbindung zu der betroffenen Gruppierung zurückgewiesen.

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